SDI Sicherheitskonzept Covid 19

COVID-19 Präventionskonzept SDI self defense instructions!

Verhaltensregeln von Sportlern, Betreuern und Trainern

  • Grundsätzlich gelten die aktuellen Bestimmungen der Regierung! 2Gs
  • 2Gs Genesen-geimpft

Ein Betreten der Halle ist nur für SDIler erlaubt, die aktiv am Training teilnehmen. ZuschauerInnen und nicht aktive Personen sind nicht gestattet. Ausnahmen gelten für Probetrainings und Kleinkinder!

      Bitte auch von den Begrüßungsformen wie umarmen, abklatschen,… abzulassen!

• Eine Teilnahme am Training ist nur für Personen gestattet, die keine Erkältungssymptome bzw. COVID-19 spezifische Symptome (wie z.B. Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns) aufweisen.

 • Es ist verpflichtend, sich in die TeilnehmerInnenliste einzutragen, welche vom Trainer kontrolliert wird.

 • Sämtliche TeilnehmerInnen der Trainingseinheiten sind angehalten, sich vor und nach dem Training die Hände zu desinfizieren bzw. gründlich zu Waschen.

       Sämtliche TeilnehmerInnen der Trainingseinheiten vor allem die Kinder und Jüngeren bitten wir bereits umgezogen zum Training zu kommen! Und nach Möglichkeit gleich in die Halle zu gehen.

       Bei den Erwachsenen ist in der Gardarobe der Mindestabstand einzuhalten ebenso wie in den Dusch und Waschräumen. 

• Die Trainer haben darauf zu achten, eine Trainingssituation zu schaffen, in der das Kontakttraining auf ein nötiges Minimum reduziert wird.

• Den SDIler und deren Eltern ist dieses Präventionskonzept zugänglich zu machen (Aushang und in elektronischer Form).

Vorgaben für Trainingsinfrastruktur

• Sämtliches Trainingsmaterial wird nach dem Gebrauch desinfiziert (s.u.).

 • Die Räume müssen permanent belüftet werden. Dazu werden Fenster und Türen, sowie nach Möglichkeit die Dachluken, geöffnet. 

• Die Sportler trainieren bei Kontakttraining in Kleingruppen. Diese Gruppen werden das gesamte Training beibehalten.

Hygiene- und Reinigungsplan für Material

• Sämtliches Material, das nicht zur persönlichen Schutzausrüstung gehört, muss sofort nach Gebrauch mit einem als „begrenzt viruzid“ deklarierten Desinfektionsmittel behandelt werden.

• SDI stellt hierfür ein Desinfektionsmittel zur Verfügung.

Ein Austausch der persönlichen Schutzausrüstung unter den TeilnehmerInnen ist nicht gestattet.

Ebenso ist ein gemeinsames Nutzen von Getränkeflaschen untersagt.

Regelungen zum Verhalten beim Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion

• Alle SDIler müssen sich verpflichten, eine bei ihnen SARS-CoVInfektion umgehend an den  die Trainer zu melden.

• Ebenso müssen alle TeilnehmerInnen der Trainingseinheiten der letzten beiden Wochen informiert werden.

• Es wird allen Kontaktpersonen empfohlen, bei sich auf auftretende Symptome zu achten und ggf. medizinische Hilfe unter der Corona Hotline 1450 anzufordern.

 

 

Ing. Michael Gerdenitsch, Chiefinstructor SDI ;www.s-d-i.at

ZUSAMMEN SIND WIR STÄRKER!!!